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Übertragungen auf den Menschen erfolgen durch aerogenen Kontakt mit respiratorischen Sekreten, Exkrementen oder Federn infizierter Tiere. Infizierte Vögel, bei denen die Erkrankungen mit oder ohne Symptome verlaufen kann, scheiden die Bakterien mit dem Kot aus. Da bei etwa 10% unbehandelter Vögel ein chronischer Verlauf der Infektion auftritt, sind diese als Hauptinfektionsquelle anzusehen.
Nach einer Inkubationszeit von 1 bis 4 Wochen beginnt die Erkrankung mit hohem Fieber, trockenem Husten, Bradykardie und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf nehmen die respiratorischen Beschwerden bis hin zur Pneumonie zu. Auch können systemische Manifestationen auftreten. Dabei kommt es zur Hepatomegalie, gastrointestinalen Beschwerden, Bewusstseinsstörungen, Endokarditis, Myokarditis, Perikarditis, Enzephalitis, Konjunktivitis sowie reaktiver Arthritis.
Die Diagnostik der C. psittaci-Infektion erfolgt in der Regel durch den Nachweis spezifischer Antikörper. Hierbei muss jedoch bei der Interpretation von serologischen Ergebnissen berücksichtigt werden, dass überwiegend nur gruppenspezifische Antikörper (C. trachomatis, C. pneumoniae, C. psittaci) nachgewiesen werden. Der Erregernachweis erfolgt heute mittels Nukleinsäureamplifikationstests, die hochsensitiv und spezifisch sind. Diese Methode wird nur von wenigen Labors routinemäßig durchgeführt.
Bei entsprechendem klinischen Verdacht sollte die serologische Untersuchung in einem Referenzlabor veranlasst werden, wo dann ein spezies-spezifischer Immunfluoreszenztest durchgeführt wird. Eine kulturelle Anzüchtung von C. psittaci ist in Zellkultur möglich, wird jedoch ebenfalls nur von spezialisierten Labors, die über die biologische Sicherheitsstufe III verfügen, angeboten.
Die Therapie der Psittakose erfolgt mit Tetrazyklinen über einen Zeitraum von 10 bis 21 Tagen. Alternativ stehen Makrolide sowie Fluorchinolone zur Verfügung.
Zur Prävention von Infektionen bei beruflich gefährdeten Personen bedarf es der Sanierung von infizierten Vogelbeständen. Erkrankungen von Psittaciden an Psittakose in Tierbeständen von Händlern und Züchtern sind eine anzeigepflichtige Tierseuche. Treten Erkrankungen anderer Vogelarten auf, so sind diese nur meldepflichtig. Generell sollten jedoch immer die gesetzlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen Anwendung finden. Beim Auftreten von Erkrankungen in Tierbeständen sollte das Personal Mund- und Nasenschutz tragen. Auch sollte direkter Kontakt mit Fäkalien aus Käfigen vermieden werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz § 7 ist der Nachweis einer akuten Infektion mit C. psittaci namentlich meldepflichtig. Beim gehäuften Auftreten von Infektionen beruflich gefährdeter Personen sollte das Gesundheitsamt informiert werden, damit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen sowie die Bekämpfung des Ausbruchs veranlasst werden kann.
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